LMED-Verkaufsbedingungen
1. GESAMTE VEREINBARUNG. Diese Bedingungen sind die endgültigen, vollständigen und ausschließlichen Verkaufsbedingungen zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vorschläge, Vereinbarungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Versprechungen und andere Mitteilungen, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf diese Betreff. Jede Bedingung in einer Kundenbestellung, Bestätigung oder einem anderen Dokument, die in irgendeiner Weise mit den Geschäftsbedingungen dieser Bedingungen unvereinbar ist oder diese ergänzt, wird ausdrücklich abgelehnt, und die Annahme einer Kundenbestellung durch LMED erfolgt im Vertrauen auf die Zustimmung des Kunden zu all diesen Bedingungen Bedingungen.
2. KAUF VON PRODUKTEN.
A. PREISE. Die Preise für Produkte werden in der Treuhandvereinbarung der Parteien festgelegt und enthalten keine Verbrauchs-, Verkaufs-, Gebrauchs- oder sonstigen Steuern und unterliegen daher einer Erhöhung des Betrags solcher Steuern, die LMED möglicherweise beim Verkauf erheben oder zahlen muss oder Lieferung der Produkte. Darüber hinaus enthalten die Preise, sofern nicht anders angegeben, keine Gebühren für Versand, Bearbeitung, Zoll, Versicherung oder ähnliche Gebühren, auf die in Abschnitt 5 unten Bezug genommen wird, die alle dem Kunden in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt werden.
B. BESTELLVORGANG. Der Kunde gibt Bestellungen für Produkte auf, indem er während der Laufzeit eine oder mehrere schriftliche Bestellungen an LMED übermittelt. Jede Bestellung muss die Beschreibungen und Mengen der bestellten Produkte, die gewünschten Versanddaten und die Lieferadresse für die Produkte enthalten. Andere in einer Bestellung festgelegte Bedingungen sind für LMED nicht bindend. Keine vom Kunden eingereichte Bestellung ist für LMED bindend, es sei denn, LMED hat diesen Lieferplan akzeptiert oder einem anderen Lieferplan durch schriftliche Bestätigung oder durch Versand der für diese Bestellung geltenden Produkte widersprochen.
C. STANDARDPRODUKTE. Sofern von LMED nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart: 1) sind alle Produkte standardmäßige Standardprodukte des Lieferanten von LMED, und es werden keine speziellen oder kundenspezifischen Versionen eines Produkts bereitgestellt.
D. ZUGEHÖRIGE DIENSTLEISTUNGEN. Die Parteien können vereinbaren, dass LMED dem Kunden von Zeit zu Zeit bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf der Produkte durch den Kunden erbringt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bereitstellungsdienste sowie Wartungs- und Supportdienste. Die Parteien vereinbaren, dass diese Dienstleistungen in Ermangelung einer separaten schriftlichen Vereinbarung, die solche Dienstleistungen abdeckt, von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abgedeckt sind und dem Kunden alle diese Dienstleistungen gemäß Abschnitt 4 unten zu den jeweils aktuellen Tarifen von LMED separat in Rechnung gestellt werden für solche Dienste.
3. BESTIMMTE PFLICHTEN DES KUNDEN. EINHALTUNG VON GESETZEN UND ANDEREN NORMEN. Der Kunde muss alle Einfuhr-, Bestechungs-, Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften einhalten. Der Kunde holt Import-, Export- und Re-Export-Genehmigungen und -Lizenzen ein, die für gelieferte Produkte, Übertragungen und Dienstleistungen erforderlich sind, und bewahrt die Dokumentation auf, um die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften zu unterstützen. LMED haftet gegenüber dem Kunden nicht für das Versäumnis, Produkte, Dienstleistungen oder Übertragungen bereitzustellen, die sich aus behördlichen Maßnahmen ergeben, die die Leistungsfähigkeit von LMED beeinträchtigen, einschließlich: 1) das Versäumnis, Ausfuhr- oder Wiederausfuhrlizenzen bereitzustellen oder zu annullieren; 2) jede spätere Auslegung geltender Import-, Transfer- oder Exportgesetze oder -bestimmungen nach dem Datum einer Bestellung oder Verpflichtung, die sich wesentlich nachteilig auf die Leistung von LMED auswirkt; oder 3) Verzögerungen aufgrund des Versäumnisses des Kunden, geltende Import-, Export-, Transfer- oder Re-Export-Gesetze und -Vorschriften einzuhalten. Der Kunde darf keine Produkte, Dienstleistungen oder technischen Daten zur Verwendung in Aktivitäten verkaufen, übertragen, exportieren oder reexportieren, die das Design, die Entwicklung, die Produktion, den Einsatz oder die Lagerung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Flugkörpern beinhalten, noch die Produkte von LMED verwenden, oder Dienstleistungen in einer Einrichtung, die Aktivitäten im Zusammenhang mit solchen Waffen oder Flugkörpern durchführt. Darüber hinaus dürfen die Produkte und Dienstleistungen nicht in Verbindung mit Aktivitäten im Zusammenhang mit Kernspaltung oder Kernfusion oder der Verwendung oder Handhabung von Nuklearmaterial verwendet werden, bis der Kunde ohne Kosten für LMED Versicherungsschutz, Entschädigungen und Verzichtserklärungen hat Haftung, Regress und Forderungsübergang, die für LMED akzeptabel und nach Ansicht von LMED angemessen sind, um LMED vor jeglicher Haftung zu schützen.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Die Zahlung erfolgt gemäß den Bedingungen der Treuhandvereinbarung der Parteien oder wie anderweitig von LMED vereinbart.
5. LIEFERUNG DER PRODUKTE
A. LIEFERPLAN. LMED wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um Produkte gemäß dem LMED zur Verfügung gestellten Versandplan an den Kunden zu versenden. LMED behält sich das Recht vor, Produkte frühestens 5 Werktage vor dem gewünschten Versanddatum zu versenden, um den gesamten Lieferplänen von LMED Rechnung zu tragen. Ungeachtet dessen und ohne die Allgemeingültigkeit des nachstehenden Abschnitts 10 einzuschränken, haftet LMED nicht für Schäden jeglicher Art infolge einer Lieferverzögerung aus welchem Grund auch immer.
B. ÄNDERUNGEN ZULÄSSIG. Der Kunde kann ein zuvor angefordertes Versanddatum für alle Produkte ändern, sofern der Kunde eine solche Änderung mindestens 30 Werktage vor dem zuvor angeforderten Versanddatum schriftlich angibt und LMED akzeptiert.
C. ZUSTIMMUNGSVORBEHALTENE ÄNDERUNGEN. Außer wie in Abschnitt 5(B) oben vorgesehen, darf der Kunde ein zuvor angefordertes Versanddatum nicht ändern oder eine Bestellung für Produkte stornieren oder Produkte zurücksenden, es sei denn mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von LMED, wobei die Zustimmung im alleinigen Ermessen von LMED liegt.
D. VERSANDVORGANG. Alle Lieferungen erfolgen gemäß den Incoterms 2022 ab Werk (EXW) der von LMEDs Lieferanten bezeichneten Einrichtung. Sofern vom Kunden nicht mindestens 30 Tage vor einem gewünschten Versanddatum schriftlich anders angegeben, bestimmt LMED nach eigenem Ermessen die Versandart und wird nicht verantwortlich für den Abschluss einer Versicherung für Produkte. LMED stellt dem Kunden alle Versand-, Bearbeitungs-, Zoll-, Versicherungs- und ähnlichen Gebühren in Rechnung, die LMED beim Versand von Produkten an den Kunden entstehen, und der Kunde zahlt diese Gebühren gemäß Abschnitt 4 oben. LMED behält sich außerdem das Recht vor, Produkte unfrei an den Kunden zu versenden. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Produkte ab dem Datum angenommen hat, an dem das Eigentum an diesen Produkten auf den Kunden übergeht.
E. INSPEKTION UND ABNAHME. Der Kunde prüft die Produkte vor dem Versand. Produkte gelten als angenommen, es sei denn, LMED erhält mindestens 10 Werktage vor dem Versand eine schriftliche Ablehnungsmitteilung, in der die Gründe für die Ablehnung erläutert werden. LMED hat eine angemessene Gelegenheit, abgelehnte Produkte nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen. Wenn LMED feststellt, dass die Ablehnung unangemessen war, ist der Kunde für alle Kosten verantwortlich, die durch die unangemessene Ablehnung verursacht wurden.
6. EIGENTUM DER PRODUKTE
A. ÜBERGANG DES TITELS. Das Eigentum an Produkten und das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts davon gehen zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem LMED oder sein Lieferant die Produkte dem Kunden für den Versand zur Verfügung stellt.
B. WARENZEICHEN. Der Kunde darf keine Warenzeichen, Handelsnamen, Logos, Patent- oder Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise oder Kennzeichnungen von LMED von den Produkten oder ihrer Verpackung oder Dokumentation entfernen oder verändern oder andere Hinweise oder Kennzeichnungen an den Produkten oder ihrer Verpackung anbringen oder Dokumentation, ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LMED.
7. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
A. „Vertrauliche Informationen“ bedeutet: 1) alle Informationen, technischen Daten oder Know-how in welcher Form auch immer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf dokumentierte Informationen, maschinenlesbare oder interpretierte Informationen, Informationen, die in physischen Komponenten, Maskenarbeiten und Kunstwerken enthalten sind, die eindeutig als vertraulich, urheberrechtlich geschützt oder als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet sind; 2) geschäftsbezogene Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preis-, Herstellungs- oder Marketinginformationen; 3) die Geschäftsbedingungen aller vorgeschlagenen oder tatsächlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien oder ihren verbundenen Unternehmen; 4) die Geschäftspolitik oder -praktiken einer der Parteien oder ihrer verbundenen Unternehmen; und 5) die Informationen anderer, die als vertraulich, urheberrechtlich geschützt oder als Geschäftsgeheimnis identifiziert wurden und die von einer der Parteien unter einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten werden. Die empfangende Partei wird alle vertraulichen Informationen, die ihr offengelegt werden, für 10 Jahre nach Ablauf, Beendigung oder Abschluss der Arbeiten dieser Vereinbarung vertraulich behandeln, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Jede Partei behält das Eigentum an ihren vertraulichen Informationen, einschließlich aller Rechte an Patenten, Urheberrechten, Marken und Geschäftsgeheimnissen. Ungeachtet des Ablaufs der Vertraulichkeit wird hiermit keiner Partei oder ihren Kunden, Mitarbeitern oder Vertretern ausdrücklich oder stillschweigend ein Recht oder eine Lizenz in Bezug auf die vertraulichen Informationen oder Patente, Patentanmeldungen oder andere Eigentumsrechte der anderen Partei gewährt Verpflichtungen aus dieser Klausel. LMED verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen des Kunden nur zur Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen für den Kunden zu verwenden. Der Kunde stimmt zu, dass er die vertraulichen Informationen von LMED zu keinem Zweck verwendet oder offenlegt. Ungeachtet des Vorstehenden ist die empfangende Partei nicht verpflichtet, Informationen zu schützen, die: a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden; b) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne unrechtmäßige Handlung des Empfängers bekannt; (c) vom Empfänger von einem Dritten ohne Einschränkungen ähnlich denen in dieser Klausel erhalten werden; oder d) unabhängig vom Empfänger entwickelt. Weder LMED noch der Kunde werden die Bedingungen dieser Vereinbarung oder die Beziehung zwischen LMED und dem Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei in Werbe-, Marketing- oder Verkaufsförderungsmaterialien veröffentlichen.
B. Der Kunde wird die Produkte oder den Gegenstand dieser Vereinbarung nicht öffentlich ankündigen oder diskutieren oder Dritte dazu veranlassen, die Produkte oder den Gegenstand dieser Vereinbarung anzukündigen oder zu diskutieren, ohne zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LMED erhalten zu haben.
8. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
A. GARANTIEBEDINGUNGEN. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Abschnitte 9 und 10 unten erklärt sich LMED damit einverstanden, die Gewährleistung seines Lieferanten, sofern vorhanden, für jedes von LMED verkaufte Produkt an den Kunden weiterzugeben. Diese Garantie ist die einzige Garantie, die für die verkauften Produkte gewährt wird, und kann nur durch ein von LMED unterzeichnetes und vom Kunden akzeptiertes schriftliches Instrument geändert oder ergänzt werden. Die Garantien gelten nicht, wenn das Produkt nach alleiniger Meinung von LMED durch Unfall, Missbrauch, Nachlässigkeit oder unsachgemäßen Versand oder unsachgemäße Handhabung beschädigt wurde. Diese Garantie gilt nur, wenn das Produkt nicht manipuliert oder von einer Partei gewartet wurde, die nicht von LMED als Reparatureinrichtung autorisiert ist. Die Rechtsbehelfe des Kunden und die Gesamthaftung von LMED in Bezug auf die von LMED in diesem Abschnitt 9(A) gewährten Garantien sind in diesem Abschnitt 9 und Abschnitt 10 unten festgelegt und durch diese beschränkt.
B. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. Alle Gewährleistungsansprüche sind gemäß den Anweisungen von LMED an den Lieferanten von LMED zu richten.
C. SONSTIGE EINSCHRÄNKUNGEN. DIE IN ABSCHNITT 9(A) OBEN GENANNTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN GELTEN NICHT FÜR PRODUKTE, DIE IN IRGENDEINER HINSICHT GEÄNDERT, MODIFIZIERT, REPARIERT ODER GEWARTET WURDEN, AUSSER DURCH LMED ODER SEINE VERTRETER. DIE IN ABSCHNITT 9(A) OBEN GENANNTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. MIT AUSNAHME DER VORSCHRIFTEN IN ABSCHNITT 8 GILT (1) DIE AUSDRÜCKLICHE VERPFLICHTUNG VON LMED, DIE IN ABSCHNITT 9(B) OBEN GENANNT IST, ANSTELLE JEGLICHER ANDEREN HAFTUNG ODER VERPFLICHTUNG VON LMED, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER HAFTUNG ODER VERPFLICHTUNG FÜR SCHÄDEN, VERLUST ODER VERLETZUNGEN ( OB DIREKT, INDIREKT, BEISPIELHAFT, SPEZIELL, FOLGE ODER ZUFÄLLIG) AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG, VERWENDUNG ODER LEISTUNG DER PRODUKTE ENTSTEHEN, UND (2) REPARATUR ODER ERSATZ (NACH ERMESSEN VON LMED) IST DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES KUNDEN FÜR SOLCHE SCHÄDEN , VERLUST ODER VERLETZUNG.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNGEACHTET GEGENTEILIGER IN DIESEM VERTRAG ENTHALTENER VEREINBARUNG: (A) DIE GESAMTHAFTUNG VON LMED IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG UND DEM VERKAUF VON PRODUKTEN UND DER ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN AN DEN KUNDEN, UNABHÄNGIG VON DER KLAGEFORM, DIE ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG FÜHRT, UND EINSCHLIESSLICH JEGLICHER HAFTUNG UNTER DIE ABSCHNITTE 8 UND 9 OBEN DÜRFEN DEN GESAMTKAUFPREIS FÜR DIE BETREFFENDEN PRODUKTE, DEN DER KUNDE AN LMED IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLT HAT, NICHT ÜBERSCHREITEN; (B) LMED HAFTET NICHT FÜR BEISPIELHAFTE, SPEZIELLE, STRAF-, GESETZLICHE, INDIREKTE, FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE EINNAHMEN, NUTZUNGSAUSFALL ODER VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN), AUCH WENN LMED AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND TROTZ DES VERFEHLENS DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BEGRENZTEN RECHTSMITTELS; UND (C) MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 8(A) UND 9(B) OBEN (JEDOCH NUR IN DEM UMFANG UND VORBEHALTLICH DER IN ABSCHNITT 8 UND 9 UND DIESEM ABSCHNITT 10 FESTGELEGTEN EINSCHRÄNKUNGEN) HAFTET LMED NICHT FÜR IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE DRITTER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN, UND DER KUNDE HAT LMED GEGEN ALLE SOLCHE ANSPRÜCHE ZU VERTEIDIGEN UND LMED DAVON SCHADLOS ZU HALTEN. DIE PARTEIEN VEREINBAREN AUSDRÜCKLICH, DASS DIE PRODUKTE NICHT ALS WAREN FÜR DEN VORRANGIGEN GEBRAUCH FÜR PERSÖNLICHE, FAMILIEN- ODER HAUSHALTSZWECKE ODER KONSUMGÜTER FÜR DIE ZWECKE DES EINHEITLICHEN HANDELSGESETZBUCHES ODER ANDERWEITIG ANGESEHEN WERDEN. DAS VORSTEHENDE FESTLEGT DIE GESAMTE HAFTUNG VON LMED HINSICHTLICH DIESER VEREINBARUNG UND DER PRODUKTE. DIE IN ABSCHNITT 8 UND 9 OBEN SOWIE DIESEN ABSCHNITT 10 ENTHALTENEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN SIND EIN GRUNDLEGENDES BESTANDTEIL DER GRUNDLAGE DER AKTIONEN VON LMED, UND LMED WÜRDE DIESE VEREINBARUNG OHNE SOLCHE EINSCHRÄNKUNGEN NICHT ABSCHLIESSEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, GELTEN DIE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE DIESES ABSCHNITTS 10, OB DIE HAFTUNG AUS VERTRAGSVERLETZUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS, GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG, ANWENDUNG VON RECHTEN ODER ANDERWEITIG ENTSTEHT.
10. ALLGEMEINES
A. WEITERE ZUSICHERUNGEN. Auf Verlangen von LMED hat der Kunde jederzeit solche weiteren Dokumente unverzüglich und ordnungsgemäß auszufertigen und zu liefern und weitere Maßnahmen zu ergreifen, die LMED vernünftigerweise für wünschenswert hält.
B. GELTENDES RECHT. Die Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung und Durchsetzung dieser Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Arizona, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts die Bundes- und Staatsgerichte in Maricopa County Arizona für alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben. JEDE PARTEI VERZICHTET BEWUSST UND FREIWILLIG AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN BEI JEGLICHEN AKTIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG. und alle Nachfolger davon.
C. SALVATORISCHE KLAUSEL. Wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der Vereinbarung als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und bleibt in vollem Umfang in Kraft und anstelle einer rechtswidrigen, ungültigen, oder nicht durchsetzbare Bestimmung gelten zusätzliche Bestimmungen als ähnlich, die nach geltendem Recht rechtmäßig, gültig und durchsetzbar sind.
D. ÄNDERUNGEN. LMED ist berechtigt, diese Vereinbarung einseitig zu modifizieren, zu ergänzen, zu ergänzen oder anderweitig zu ändern, nachdem der Kunde mindestens 10 Kalendertage im Voraus schriftlich benachrichtigt wurde. Jede solche zukünftige Modifikation, Ergänzung, Ergänzung oder sonstige Änderung („Änderung“) gilt nur für Bestellungen, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderung angenommen wurden. Wie hierin verwendet, umfasst der Begriff „Vereinbarung“ jede solche zukünftige Änderung. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, kann LMED Geschäftsbedingungen aufstellen, die für ein oder mehrere bestimmte Produkte gelten, und in diesem Fall treten diese Geschäftsbedingungen in Bezug auf die darin angesprochenen Produkte an die Stelle dieser Vereinbarung.
E. AUFGABEN. Keine Rechte oder Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung dürfen ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LMED abgetreten, delegiert oder anderweitig übertragen werden, sei es durch Vereinbarung, kraft Gesetzes oder anderweitig, und jeder Versuch, Rechte oder Pflichten des Kunden abzutreten, zu delegieren oder anderweitig zu übertragen ohne eine solche Zustimmung sind nichtig. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen dieser Partei oder im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Produktlinie oder des Geschäfts, auf die sie sich bezieht, übertragen. Diese Vereinbarung bindet den Kunden und seine zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann LMED Unterauftragnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag beauftragen.
F. VERZICHTSERKLÄRUNGEN. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform. Das Versäumnis einer der Parteien, auf der strikten Einhaltung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen oder ein hierin vorgesehenes Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht für die Zukunft auf diese Bestimmung oder dieses Recht und nicht als Verzicht auf eine Bestimmung oder ein Recht beeinträchtigt das Recht der verzichtenden Partei, andere Bestimmungen oder Rechte hierin durchzusetzen.
G. GERECHTE RECHTSMITTEL. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung kann LMED einen irreparablen Schaden zufügen, für den es kein angemessenes Rechtsmittel gibt; daher vereinbaren die Parteien, dass angemessene Rechtsbehelfe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterlassungsansprüche und spezifische Erfüllung, geeignete Rechtsbehelfe für LMED sind, um jede Verletzung oder drohende Verletzung dieser Vereinbarung zu beheben, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die den Parteien zur Verfügung stehen.
H. RECHTE UND RECHTSMITTEL. Alle Rechte und Rechtsbehelfe sind kumulativ, können einzeln oder gleichzeitig ausgeübt werden und gelten nicht als ausschließlich, außer wie hierin vorgesehen. Diese Vereinbarung soll keine Rechte oder Rechtsbehelfe für andere natürliche oder juristische Personen als LMED und den Kunden und ihre jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und Zessionare, falls vorhanden, gewähren.
I. HÖHERE GEWALT. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haftet keine der Parteien gegenüber der anderen für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt. „Höhere Gewalt“ ist ein Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle der nichterfüllenden Partei entzieht, und kann umfassen, ist aber nicht beschränkt auf: a) Verzögerungen oder Verweigerung der Erteilung einer Ausfuhrlizenz oder deren Aussetzung oder Widerruf; b) alle anderen Handlungen einer Regierung, die die Fähigkeit einer Partei einschränken, die Vereinbarung zu erfüllen; c) Brände, Erdbeben, Überschwemmungen, tropische Stürme, Hurrikans, Tornados, Unwetter oder andere höhere Gewalt; d) Quarantänen oder regionale medizinische Krisen; e) Arbeitsstreiks oder Aussperrungen; f) Unruhen, Unruhen, Aufstände, ziviler Ungehorsam, Landbesitzerunruhen, bewaffnete Konflikte, Terrorismus oder Krieg, erklärt oder nicht (oder drohende Drohung aus dem Vorstehenden, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass eine solche Drohung zu Personen- oder Sachschäden führt); oder g) Engpässe oder Unfähigkeit, Materialien oder Komponenten zu beschaffen. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt zu einer Verzögerung führt, verlängert sich das Leistungsdatum um den Zeitraum, um den die nichterfüllende Partei tatsächlich in Verzug ist, oder um einen anderen Zeitraum, den die Parteien schriftlich vereinbaren können.
J. BAU UND ÜBERLEBEN. Die hierin enthaltenen Überschriften und Unterüberschriften gelten nicht als Teil dieser Vereinbarung. Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach über den Abschluss oder die Beendigung der Vereinbarung hinaus in Kraft bleiben sollten, bleiben in Kraft.
K. HINWEISE. Alle Mitteilungen oder Mitteilungen, die hierunter erlaubt oder erforderlich sind, müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail oder persönlich oder per Kurier zugestellt oder per Einschreiben oder Einschreiben, frankiert und mit Rückschein versandt werden. Wenn die Mitteilung persönlich oder per Kurier erfolgt, wird sie mit Erhalt wirksam; erfolgt die Kündigung per Post, so wird sie drei Werktage nach Aufgabe auf dem Postweg wirksam.
L. BEZIEHUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN. Die Parteien erkennen an, dass sie unabhängige Vertragspartner sind und nichts in dieser Vereinbarung so ausgelegt werden darf, dass eine der Parteien hierin als Partner, Joint Venture, Angestellter, Vertreter, Bediensteter oder sonstiger Vertreter der anderen Partei hierin steht, und keine Partei hat das Recht dazu den anderen binden oder verpflichten, außer wie oben ausdrücklich vorgesehen. Darüber hinaus darf nichts in dieser Vereinbarung so ausgelegt werden, dass der Kunde in irgendeiner Hinsicht ein ausschließlicher Käufer der Produkte ist.
M. EINGESTELLTE PRODUKTE. Von Zeit zu Zeit kann der Lieferant von LMED nach eigenem Ermessen Produkte einstellen. In einem solchen Fall wird LMED angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden eine Produktmigrationsstrategie vorzuschlagen.
N. BEENDIGUNG. Jede Partei kann diese Vereinbarung und alle nicht ausgeführten Bestellungen kündigen, indem sie die andere Partei schriftlich benachrichtigt, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: 1) Die andere Partei verstößt wesentlich gegen diese Vereinbarung und behebt den Verstoß nicht innerhalb von 60 Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, die die Gründe für die wesentliche Verletzung angibt; 2) die andere Partei es versäumt, eine nach diesem Vertrag zu leistende Zahlung bei Fälligkeit zu leisten und den Verstoß nicht innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Nichtzahlung zu beheben; oder 3) eine Insolvenz oder Einstellung der Geschäftstätigkeit der anderen Partei oder ein Antrag oder ein Verfahren von oder gegen die andere Partei nach einem staatlichen, bundesstaatlichen oder anderen anwendbaren Recht in Bezug auf Konkurs, Vergleich, Reorganisation, Zwangsverwaltung oder Abtretung zugunsten von Gläubiger oder ähnliche Verfahren. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Grund oder Strafe kündigen, indem sie die andere Partei mit einer Frist von neunzig (90) Tagen schriftlich benachrichtigt. LMED kann die Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung auf Kosten des Kunden aussetzen, wenn LMED feststellt, dass die Leistung ein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko verursachen kann. Die Kündigung wirkt sich nicht auf Schulden, Ansprüche oder Klagegründe aus, die einer Partei gegenüber der anderen vor der Kündigung entstanden sind. Die in dieser Klausel vorgesehenen Kündigungsrechte schließen andere Rechtsbehelfe nicht aus, auf die eine der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung oder nach Gesetz oder Billigkeit Anspruch haben kann.
O. KOSTEN UND RECHTSANWALTSGEBÜHREN. Im Falle des Verzugs einer der Parteien oder im Falle einer Klageerhebung zur Durchsetzung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung aller Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die der obsiegenden Partei bei der Ausübung dieser entstanden sind seiner Rechte oder Rechtsbehelfe hierunter oder die Durchsetzung einer der Bedingungen oder Bestimmungen hiervon.
P. PRODUKTERSATZ. Im Falle einer Änderung der lokalen Produktvorschriften kann LMED nach eigenem Ermessen das vom Kunden bestellte Produkt durch Produkte ersetzen, die die gleiche Produktform, Passform und Funktion wie das ursprünglich bestellte Produkt aufweisen. Das ersetzte Produkt erfüllt die regulatorischen Anforderungen der Region, die auf der Lieferadresse der Bestellung des Kunden angegeben ist.
Q. ÜBERSCHRIFTEN UND ABSÄTZE. Die verschiedenen Überschriften in dieser Vereinbarung werden nur aus Gründen der Übersichtlichkeit eingefügt und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung oder eines Absatzes oder einer Bestimmung hierin.
R. WAHL DER SPRACHE. Die Vertrags- und Korrespondenzsprache ist Englisch. Falls diese Vereinbarung in andere Sprachen übersetzt wird, ist allein die englische Version maßgebend.